Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

für Warenlieferungen  und Dienstleistungen

 

 

 

 

 

1.) Geltung der AGB der DSMV Marketing und Vertriebs GmbH . Neustadter Strasse 39 . 68309 Mannheim

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma und dem Käufer abgeschlossenen Verträge

sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des

Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn Ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den

Fall, daß der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er

dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen.

 

 

 

 

 

2.) Zahlungsbedingungen und Preise

Alle Rechnungen der Firma sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der

Zahlung bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug

des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu

berechnen. Im Falle einer individuellen Software Erstellung nach Kundenvorgabe ist eine Anzahlung in Höhe von 35% der Auftragssumme

zu erbringen. Wenn nicht innerhalb 14 Tagen nach Erteilung der Auftragsbestätigung die Anzahlung erfolgt ist, verfällt das Recht auf

zeitgerechte Fertigstellung der in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Dienstleistung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der

gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen

 

 

 

 

 

 

3.) Lieferung und Versand

Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Alle von der Firma genannten Liefertermine sind

unverbindliche Liefertermine, es sei denn, daß ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach

Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des

Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der

Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-,

Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der

Maßgabe, daß der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen

Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen

Rechtsgrundsätzenvon der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde

kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat

schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma die Vertragserfüllung aus den vorgenannten

Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird Sie von ihrer Lieferpflicht frei.

 

Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und

der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare

Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte

Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem

Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht

auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verläßt.

 

 

 

 

 

 

4.) Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in

Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen

ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche

Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma abgetreten. Der Kunde ist zur

Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde

die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form

hinzuweisen. Für den Fall, daß der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde

der Firma bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur

Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

 

 

 

 

 

 

5.) Haftungsbeschränkung

Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet die Firma insgesamt nur bis zur Höhe von EUR 2.500,00.

Die Firma haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden. Diese

Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften

beruhen. Die Firma haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, Sie muß sich die Vernichtung der Daten als grob

fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und daß der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende

Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, daß diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.

 

 

 

 

 

6.) Gewährleistung

Die Firma gewährleistet, daß die Waren, die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den

Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche

Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat

der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfaßt nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen

Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma

Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt, es sei denn, daß der Kunde den vollen Nachweis

führt, daß die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und daß die

Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

 

Die Firma kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder

austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner

Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma die erforderliche Zeit

und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es der Firma nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6

Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist

mit der Erklärung setzen, daß er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung

der Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig  beseitigt worden ist.

 

 

 

 

 

7.) Software

Die Firma garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, daß von der Firma gelieferte Software im wesentlichen frei

von Material- und Herstellungsfehlern ist und im wesentlichen entsprechend dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Die Gewährleistung

beschränkt sich auf diese Leistungen. Es ist dem Kunden bekannt, daß nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht

ausgeschlossen werden können.

Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich die Firma vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen

Scheiterns der Nachbesserung dem Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung

hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler

nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann.

Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, daß die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt

verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit

der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, daß der Firma bzw. ihren

Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Firma behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den

Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programmes verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.

 

 

 

 

 

8. Vertraulichkeit

Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheimzuhalten

und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der

andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

 

 

 

 

 

9.) Laufzeiten und Kündigungsfristen

Die Mindestvertragslaufzeit für Webhosting, Serverhosting und alle Art von Wartungsverträge beträgt 12 Monate und verlängert sich

automatisch um weitere 12 Monate wenn nicht bis zum letzten Tag des vorherigen Quartals gekündigt wird. Liegt das Vertragsdatum und der

letzte Tag des vorherigen Quartals näher als 14 Tage zusammen verlängert sich die Kündigungszeit um 14 Tage.

 

 

 

 

 

10.) Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz  oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die

Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am

nächsten kommt.

Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine

Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen

möglich.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt deutsches Recht.